Gabelstapler Ausbildung geplant?
Das Fahren von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand ist in § 7 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Flurförderzeuge“ (DGUV Vorschrift 68) geregelt. Danach darf der Unternehmer mit dem selbstständigen Steuern von Flurför- derzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die
- mindestens 18 Jahre alt sind
- für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind
- ihre Befähigung nachgewiesen haben.
Erfahren Sie alles zum Thema Gabelstapler auf unserer Leistungsseite!